Als Arbeitgeber ist man dazu gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsschutz für seine Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehört, dass umfassende Maßnahmen zur Wahrung der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin umgesetzt werden müssen.
Der Begriff Arbeitssicherheit beschreibt im Detail die gefahrenfreie Ausübung von Berufen. Voraussetzung dafür ist die Beseitigung oder zumindest Minimierung von Gesundheitsgefährdungen von Arbeitnehmern, zum Beispiel durch Unfälle, Brände oder technische Mängel. Damit ist die Arbeitssicherheit eines der Ziele des Arbeitsschutzes.
Um Mitarbeiter vor gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Risiken zu schützen, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV Vorschrift 2 Folge zu leisten. Ein effektiver Arbeitsschutz zahlt sich aber nicht nur für Mitarbeiter, sondern auch für den Unternehmer aus.
Als rechtliche Grundlage für die damit verbundenen Maßnahmen im Berufsleben existieren mehrere Gesetze, darunter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitgeber, die diese Gesetze nicht beachten, müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen.
Als gesetzliche Grundlage für die Arbeitssicherheit dienen vor allem:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt das Fundament und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dazu schreibt es zum Beispiel vor, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Außerdem regelt es die Bildung und die Aufgaben von Arbeitsschutzausschüssen. Diese sind in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben. Ergänzt wird das ASiG durch weitere Vorschriften wie die „Unfallverhütungsvorschriften Betriebsärzte“.
Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes sind die Maßnahmen, die Arbeitgeber treffen müssen, um für einen gefahrenfreien Arbeitsplatz zu sorgen. Fester Bestandteil davon ist eine Gefährdungsbeurteilung. Diese schließt Gefährdungen durch mangelnde Unterweisung oder bestimmte Arbeitsabläufe ein. Außerdem sind Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßige Unterweisungen durchzuführen. Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber eine Reihe von Rechtsverordnungen zum Schutz am Arbeitsplatz erlassen. Dazu gehört die Arbeitsstättenverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten vorgibt, oder die Bildschirmarbeitsverordnung.