Brandschutz

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Brandschutzmanagement

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Im Brandschutzmanagement wird eine langfristige Anlage der Maßnahmen gefordert, ähnlich der Gefährdungsbeurteilungen in einem Regelkreis:

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Der Ausdruck „Management“ wird im Allgemeinen mit der „Leitung eines Unternehmens“ gleichgesetzt. Regelmäßig besteht die Aufgabe insbesondere darin, die Planungen und Entscheidungen sowie die Umsetzung unternehmerischer Zielsetzungen durch hinreichende Kommunikationen zu überwachen, zu überprüfen und ggf. den sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen.  Dementsprechend können Brandschutzmaßnahmen als Teil der unternehmerischen Aufgaben im gesamten Managementsystem eingefügt werden mit den typischen wiederkehrenden Arbeitsschritten:

  • Schutzziele definieren
  • Bestand aufnehmen
  • Risiken analysieren
  • Maßnahmen planen
  • Ausführung beauftragen
  • Umsetzung überwachen
  • Ergebnisse auswerten
  • Ziele überprüfen

begleitet von hinreichender Dokumentation und Kommunikation.

Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Sie begleiten dabei insbesondere die oben beschriebenen Arbeitsschritte und prüfen die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes und der Baugenehmigung.

Die Brandschutzbeauftragtenfunktion kann durch externe Dienstleister abgedeckt werden. Der Brandschutzbeauftragte hat  in diesem Kontext eine Beraterfunktion gegenüber der Geschäftsführung oder Betriebsleitung.

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