Brandschutzordnung

Rechtliche Grundlagen Teil A-C



Brandschutzordnung

Teil A-C

Die Brandschutzordnung enthält Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes. Zusätzlich werden Regelungen für den Brandfall getroffen sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden definiert.

Die Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen anzupassen. Hier werden insbesondere das Gebäude und der Betrieb in den Fokus genommen. Es gibt daher kein allgemeingültiges Muster für Brandschutzordnungen. Zusätzlich müssen besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren beachtet werden. Die Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten. Eine fachkundige Person muss die Brandschutzordnung alle zwei Jahre prüfen.

Mit der Veröffentlichung der Bau- und Betriebsgenehmigung sollte eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung aufgestellt werden. Die Geschäftsführung muss diese offiziell bekannt geben.

Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet.

 


A Jede interne/externe Person Aushang: betrifft jede Person, die das Gebäude betritt
B Interne Personen Vermeidung von Bränden

Richtiges Verhalten im Brandfall

C Interne Personen mit
Brandschutzaufgaben
Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte,

Brandschutzhelfer, Führungskräfte, Geschäftsführung