Arbeitsschutzorganisation

innerbetrieblichen Maßnahmen und Schutz



Arbeitsschutzorganisation

Die betriebliche Arbeitsschutzorganisation bildet den Rahmen für alle innerbetrieblichen Maßnahmen, mit denen der Schutz der Beschäftigten vor den Betriebsgefahren verwirklicht werden soll. Das Ziel dieser Organisation ist die Gewährleistung der Arbeitssicherheit.

Der moderne Arbeitsschutz ist mehr als ein Instrument zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Er fördert gesundheitsgerechte Arbeitsplätze, erhöht die Qualität der Arbeit und die Zufriedenheit der Arbeitenden, senkt betriebliche Ausfallkosten und ist damit ein Beitrag zur Sicherung des betrieblichen Erfolgs. Konsequenter Arbeitsschutz ist deshalb immer eingebunden in die betrieblichen Führungs- und Ablaufstrukturen.



Grundlegende Verpflichtungen und Aufgaben

Eine grundlegende Verpflichtung und Aufgabe von Arbeitgebern besteht nach § 3 (2) ArbSchG (vgl. auch § 2 (3) DGUV Vorschrift 1) darin, Sicherheit und Gesundheitsschutz betrieblich zu organisieren.

Um dies zu erreichen, werden betriebliche Strukturen und Prozesse benötigt. Konkret fordert das ArbSchG von den Arbeitgebern, dass eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen Vorkehrungen getroffen werden, damit die Beschäftigten alle festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen beachten und ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen können.
Zur betrieblichen Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz gehören also wie für andere betriebliche Aufgaben Elemente sowohl der Aufbau- als auch der Ablauforganisation.

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes muss danach folgendes umfassen und sicherstellen:

  • Verantwortung und Aufgabenübertragung
  • Überwachung der Einhaltung der übertragenen Pflichten und Kontrolle der Aufgabenerledigung
  • Erfüllung der Organisationspflichten aus dem ASiG (→ Bestellung und Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen/Betriebsärzte, Arbeitsschutzausschuss)
  • Sicherstellung notwendiger Qualifikationen für den Arbeitsschutz bei Führungskräften, Funktionsträgern und Beschäftigten mit bestimmten Aufgaben
  • Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Geeignete Regelungen für die Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen
  • Umgang mit behördlichen Auflagen, z.B. Genehmigungen, Erlaubnissen, Besichtigungsschreiben
  • Handhabung der Rechtsvorschriften sowie des technischen und betrieblichen Regelwerks, insbesondere bei Änderungen der Rechtsvorschriften
  • Einbeziehung der besonderen Funktionsträger und -trägerinnen
  • Kommunikation des Arbeitsschutzes
  • Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Regelungen zur Planung und Beschaffung
  • Information und Einbindung von Fremdfirmen
  • Integration von zeitlich befristeten Beschäftigten (z. B. Zeitarbeitnehmende, Praktikantinnen/Praktikanten)
  • Organisation von Notfallmaßnahmen/Erste Hilfe

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