ASA

Arbeitsschutzausschusssitzung



Der Arbeitsschutzausschuss

Aufgaben und Prozesse

In § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit heißt es ebenfalls:

„Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.“

Der Ausschuss bietet also eine Plattform, um Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes im Betrieb zu planen, koordinieren und evaluieren.



ASA

Arbeitsschutzausschusssitzung

Hat ein Betrieb mehr als 20 Mitarbeitende, muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Bei allen Themen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die im Betrieb anfallen, soll der Arbeitsschutzausschuss zurate gezogen werden. Er setzt sich aus den Personen zusammen, die sich im Betrieb mit Arbeitsschutz befassen. Deshalb sind auch Sicherheitsbeauftragte Teil des Gremiums.

Details regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) in Paragraf 11: Der ASA muss mindestens einmal vierteljährlich zusammenkommen.



Typische Aufgaben des ASA

  • Auswertung des Unfallvorkommens im Betrieb
  • Aktualisierung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
  • Organisation von Weiterbildungen zum Thema Arbeitssicherheit
  • Optimierung von Arbeitsschutz-Prozessen
  • Beratung über Investitionen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes
  • Beratung über die Einführung neuer Techniken
  • Berücksichtigung und Umsetzung neuer Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

Laut § 11 ASiG müssen folgende Personen im Ausschuss vertreten sein:

  • der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter
  • zwei vom Betriebsrat bestimmte Mitglieder des Betriebsrats
  • der Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärzte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)
  • Sicherheitsbeauftragte nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Abgesehen von der Anzahl der Betriebsratsmitglieder gibt es keine festgelegte Mitarbeiterzahl. Sollten mehrere Sifas und/oder Betriebsärzte im Betrieb beschäftigt sein, wird in der Regel eine leitende Fachkraft beziehungsweise ein leitender Betriebsarzt bestimmt, der stellvertretend an den Sitzungen teilnimmt.

Bei mehreren Sicherheitsbeauftragten im Betrieb kann ein Sprecher für die Sicherheitsbeauftragten gewählt werden, der an den regelmäßigen Sitzungen teilnimmt. Alternativ wird ein Teilnehmer nach einem festgelegten Rotationsprozess ausgewählt.

Abhängig von der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten und der Betriebsgröße können auch alle Beauftragten an den Sitzungen teilnehmen.

Hauptziel beziehungsweise -nutzen des Arbeitsschutzausschusses ist der ungestörte Betriebsablauf. Dafür bietet er eine regelmäßige Austauschplattform für die Vertreter aus unterschiedlichen Funktionsbereichen.

Die berufenen Mitglieder haben hier die Möglichkeit, den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten, Prozesse zu optimieren, Unklarheiten zu beseitigen und Kompromisse zu finden.

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