Wir setzen das Arbeitsschutzgesetz um, in dem alle Belange und Grundpflichten rund um den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz geregelt werden. Dazu gehört der Gesundheitsschutz, die Gestaltung der Arbeit und der Räume genauso wie die Einhaltung gesetzlich festgelegter Arbeitszeiten.
Als Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
Die rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutz werden im Wesentlichen durch Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene getroffen. Die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes sind folgende:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten:
Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
Wir zeigen Ihnen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung, wie man gesetzliche Vorgaben effizient umsetzt, ohne dabei den Überblick zu verlieren. Wenn Sie möchten, organisieren wir sämtliche Aufgaben wie zum Beispiel – Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, – Durchführung der Arbeitsschutzausschusssitzungen und Betriebsbegehungen, – Prüfung von Anlagen und Arbeitsmittel, – Durchführung von Messungen, – Durchführung von Schulungen und Unterweisungen, und vieles mehr.