Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in folgende Bereiche auf:
Brandgefahren im Betrieb kann man durch vorbeugende Maßnahmen wirksam begegnen. Planen Sie einen Neubau? Gibt es Nutzungsänderungen, marktbedingte Erweiterungen oder Generalsanierungen? Dann brauchen Sie ein neues Brandschutzkonzept. Lassen Sie sich von uns qualifiziert beraten.
Eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften befasst sich mit der Regelung des Aufgabenbereiches des vorbeugenden Brandschutzes. So bspw. in den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der Länder, die ihrerseits wiederum durch Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, technische Vorschriften und Normen, Handlungsempfehlungen und technische Merkblätter konkretisiert werden. Allein aus der Vielzahl der Regelungen lässt sich erahnen, welch komplexes Aufgabengebiet sich hier stellt.
Entsprechende Vorgaben finden sich unter anderem im Bürgerlichen Gesetz- und im Handelsgesetzbuch, im Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung, in DIN-Normen sowie in berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben. Der bauliche Brandschutz schützt die Bausubstanz; er ist im Brandschutzkonzept festgelegt. Für die Organisation von Brandschutzmaßnahmen können Brandschutzbeauftragte bestellt werden – das ist nicht in allen Betrieben zwingend erforderlich und deshalb ebenfalls durch besondere Rechtsvorschriften geregelt.
Ein Seminar mit 22 Beteiligten zum Brandschutzhelfer/in wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Teilnehmer/innen haben einen umfassenden Einblick in den Bereich des Brandschutzes bekommen.