Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen (Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).
Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.
ASR A2.3
Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungspläne
ASR A1.3
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN 4102/DIN EN 13501
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
MBO
Musterbauordnung der Länder
§14 Brandausbreitung vorbeugen und Rettung von Menschen ermöglichen