Brandschutzbegehung

Überprüfung der Arbeitsstätte



Brandschutzbegehung

Die Brandschutzbegehung ist eine reguläre Überprüfung der Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz und gehört zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. Die Ergebnisse der Begehung werden in einem Begehungsprotokoll schriftlich festgehalten.

Im Rahmen der Brandschutzbegehung sollten primär die folgenden Punkte kontrolliert werden:

  • Gangbarkeit und Sicherheit der Fluchtwege
  • Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse
  • Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken

Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber dafür sorgen, Brände zu vermeiden, zu bekämpfen und Beschäftigte sowie sonstige Personen im Brandfall zu evakuieren. Zugleich muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Brandschutz- und Evakuierungshelfer benennen, die im Brandfall die Erstbekämpfung und die Evakuierung des Gebäudes (vor Eintreffen der Feuerwehr) übernehmen. Zudem muss der Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz treffen, durchsetzen und regelmäßig überwachen. Die Brandschutzbegehung dient dazu, diese individuellen Anforderungen an das Unternehmen zu überprüfen, mögliche Mängel zu entdecken und zu beseitigen.



Durchführung der Brandschutzbegehung

Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer ist für die korrekte Durchführung einer Brandschutzbegehung zuständig. Die daraus resultierenden Pflichten kann der Arbeitgeber an interne oder externe Brandschutzbeauftragte übertragen, die die erforderliche Sachkunde besitzen. Die Durchführung erfolgt durch den Unternehmer oder einer beauftragten Person. Sie ist somit fester Bestandteil der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Darüber hinaus kann bei Gebäuden mit hoher Komplexität oder Brandgefährdung eine Begehung mit Vertretern der örtlichen Brandschutzdienststelle / Feuerwehr oder Brandschutzfachplanern notwendig sein.

Grundsätzlich sind Begehungen für alle Gebäude notwendig. Die Frequenz und Signifikanz der Überprüfung hängt von der individuellen Brandgefahr im Gebäude und der Gefährdung von Personen im Ernstfall ab. Es gelten folgende Richtwerte:

  • Kleine und mittlere Unternehmen ohne besondere Gefährdung: Mindestens alle 2 Jahre
  • Große Unternehmen und Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr: Individuelle und engmaschige Prüfzyklen, welche im Ermessen des Unternehmens liegen
  • Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, z. B. Versammlungsstätten und Unternehmen mit hoher Brandgefahr (bspw. durch Heißarbeiten): Täglich bis wöchentlich je nach individuellen Gegebenheiten.


Die richtige Brandschutz
begehung

Im Allgemeinen empfiehlt es sich mindestens einmal jährlich eine vollständige Brandschutzbegehung durchzuführen. Zusätzlich sind unabhängig der Unternehmensgröße wöchentliche Kontrollgänge durch das Gebäude ratsam, um Risiken im Brandfall (z. B. durch eine festgestellte Brandschutztür oder Gegenständen im Fluchtweg) zu reduzieren.

Die Ergebnisse einer Brandschutzbegehung müssen in einem Protokoll dokumentiert werden. Dieses gilt als Nachweis für die Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen und Pflichterfüllung des Arbeitgebers gegenüber Behörden und Versicherungen. Insbesondere nach einem Brandfall ist es von hoher Bedeutung und gilt als Beweismittel vor Gericht, um die Verantwortlichkeit eines Brandes im Unternehmen zu ermitteln. Zudem dient es dazu, die Ergebnisse mit den Arbeitnehmern zu besprechen, um organisatorische Mängel gemeinsam zu beheben. Das Protokoll ist sorgfältig und für Dritte nachvollziehbar aufzubauen. Hierbei muss es folgende Punkte enthalten:

  • Termin der Brandschutzbegehung
  • Teilnehmende Personen
  • Auflistung der überprüften Objekte
  • Geltende Brandschutzanforderungen
  • Überprüfungsergebnis je Objekt
  • Bei Mängeln müssen aus dem Protokoll Mängeldetails, Maßnahmen zur Mängelbeseitigung sowie ein Termin für die Umsetzung und Kontrolle ersichtlich sein.

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